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Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Empfänger*innen lediglich unter bestimmten Voraussetzungen.

Aus diesem Grund sind Änderungen der Lebensumstände unmittelbar der Unterhaltsvorschusskasse mitzuteilen.


Die Lebensumstände der Empfänger*innen von Unterhaltsvorschussleitungen können Änderungen unterworfen sein.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer sachbearbeitenden Person in der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes in Verbindung, wenn Sie

  • Unterhalt für das Kind vom Vater / von der Mutter bekommen,
  • heiraten wollen bzw. eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen lassen wollen,
  • beabsichtigen, umzuziehen,
  • (wieder) mit dem Vater / der Mutter Ihres Kindes zusammenziehen wollen,
  • das Kind nicht mehr allein betreuen (z. B. wenn das Kind (auch) von dem anderen Elternteil betreut wird),
  • Zweifel haben, ob sich eine Veränderung auf die Leistungsvoraussetzung auswirkt.

Bitte beachten Sie, dass eine vorheriger Terminabsprache zwingend notwendig ist.