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Mit seiner Projektförderung verfolgt das Kulturamt die Absicht, Kulturprojekten von gesamtstädtischer oder regionaler Bedeutung den Weg in die Öffentlichkeit zu ebnen. Im Unterschied hierzu werden kleinere Projekte, die auf Stadtteilebene verwirklicht werden sollen, aus Mitteln der Bezirklichen Kulturförderung unterstützt.

Als Essener Künstler*in oder Vertreter*in eines Essener Kulturvereins können Sie einen Antrag auf Projektförderung stellen. Halbjährlich werden Projekte aus verschiedenen Sparten gefördert. Die Bewilligung richtet sich dabei innerhalb eines Juryverfahrens nach den "Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Essen".

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kulturamtes unter "Weiterführende Links".


Neben Ihren persönlichen Daten muss der Antrag folgende Angaben enthalten oder diese separat beigefügt werden:

  • eine detaillierte Darstellung des Projektes,
  • einen Termin- und Zeitplan des Projekts,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Bitte verwenden Sie dafür den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Antrag auf Projektförderung Kulturamt.


Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Antragsabgabeschluss für Projekte

  • in der ersten Jahreshälfte ist der 30. September des Vorjahres,
  • für Projekte in der zweiten Jahreshälfte der 31. März des laufenden Jahres.

Es fallen keine Gebühren an.


Das Kulturamt bietet potenziellen Antragsteller*innen ein umfassendes Beratungsangebot an. Sollten Sie Fragen zu dem hier dargestellten Verfahren oder der Antragstellung haben, geben wir Ihnen gern Auskunft. Sie können uns telefonisch, per E-Mail und natürlich auch persönlich erreichen.


Nach Fristablauf werden Empfehlungen zu den Anträgen seitens des Kulturamtes formuliert, die daraufhin in einer Jurysitzung besprochen werden. Das Ergebnis der Jurysitzung wird dem Kulturausschuss der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt. Je nach Ausgang werden Zuwendungsbescheide versendet, die die Kontodaten der Bewilligten anfordern, auf deren Grundlage Auszahlungen getätigt werden. Dieser Prozess kann 2 - 3 Monate in Anspruch nehmen.

Die Verwendung der Fördergelder muss nachgewiesen werden. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Den Vordruck und weitere Informationen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises finden Sie auf dieser Seite. Vorlagen zur Erstellung eines Sachberichtes und einer Belegliste finden Sie auf unserer Internetseite unter "Weiterführende Links". Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis über den unter Onlinedienstleistungen aufgeführten Verwendungsnachweis für Projektförderung ein.

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne auch an die angegebenen Kontaktpersonen im Kulturamt.