Wenn Sie einen Stand auf einer öffentlichen Fläche errichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten einen Stand errichten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Es liegt eine sogenannte Sondernutzung vor.
Sie möchten einen Stand errichten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Es liegt eine sogenannte Sondernutzung vor.
- Zuständige Einrichtung
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- Sondernutzungen
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Verwandte Dienstleistungen
- Sondernutzung durch eine Außengastronomie
- Sondernutzung von öffentlichen Flächen (Straßen, Wege und Plätze)