Mit dieser Onlinedienstleistung kann die Stundung von Gewerbesteuerforderungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen beantragt werden.
Stundung (wirtschaftliche Gründe)
Die Stadt Essen kann auf Antrag Gewerbesteuerforderungen ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde. Ein allgemeiner Hinweis über die Ausschöpfung von finanziellen Mitteln und einer finanziellen angespannten Lage, reichen als Antragsbegründung nicht aus.
Die folgenden Unterlagen dienen als Begründung für den Antrag und sind zwingend als Anlage beizufügen:
- Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse
(Betriebswirtschaftliche Auswertung, Aufstellung über die monatlichen Einnahmen/Ausgaben) - Nichtkreditierungsbescheinigung von Banken
- Fortlaufende Kontoauszüge des Geschäftskontos der letzten 4 Wochen vor Antragsdatum
- Angabe über die Höhe der eingeräumten Dispositionskredite nebst Bescheinigung, dass eine Ausweitung seitens der Bank nicht möglich ist
- Angabe über weitere Verbindlichkeiten / Stundungsvereinbarungen
Die Prüfung eines Antrags auf Stundung erfolgt individuell und ist auf jeden Einzelfall bezogen.
Demnach obliegt es im Interesse des Antragsstellers, die hierzu notwendigen einzelfallbezogenen Nachweise für eine zügige Bearbeitung vorzulegen.
Stundung (technische Gründe)
Die Stadt Essen kann auf Antrag Gewerbesteuerforderungen ganz oder teilweise stunden, wenn eine Verrechnung mit absehbaren Guthaben bzw. Minderungen aus Änderungsbescheiden erfolgen soll.
Die an das örtlich zuständige Finanzamt übermittelten Unterlagen dienen als Begründung für den Antrag und sind zwingend als Anlage beizufügen:
- Kopie der Gewerbesteuererklärung nebst Übermittlungsprotokoll
- Kopie des Antrags auf Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke
§ 222 AO
Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:
Unabhängig von der Entscheidung über den Stundungsantrag können jederzeit Zahlungen geleistet werden.
Wenn Sie gegen einen Ihnen zugegangenen Gewerbesteuerbescheid Widerspruch einlegen wollen, beachten Sie bitte das Schriftformerfordernis. Dieses Formular erfüllt nicht die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.
Beachten Sie bitte auch, dass ein beigefügtes PDF-Dokument, das einen eingescannten unterschriebenen Schriftsatz enthält, ebenfalls nicht den Formerfordernissen eines Widerspruchs genügt. Auch ein solcher Widerspruch wäre unzulässig.
Darüber hinaus hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Gewerbesteuermessbescheid keine aufschiebende Wirkung. Diese kann nur durch eine beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragende Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids hergestellt werden.
Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für den Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen. Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Stundung von Gewerbesteuerforderungen (technisch / wirtschaftlich)
- Zuständige Einrichtung
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- Gewerbesteuer
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21463
- Fax: +49 201 8821580
- E-Mail: gewerbesteuer@essen.de