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Seit 2001 regelt das Prostitutionsgesetz die rechtliche Stellung von Prostituierten.

 

Am 01.07.2017 ist zudem das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, in der Prostitution tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit zu schaffen sowie Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen. Das Gesetz führt erstmals Vorgaben für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und für die Prostitutionstätigkeit ein.

 

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.


Informationen für Prostituierte

Im Folgenden soll kurz auf die aus dem Gesetz resultierenden Rechte und Pflichten der Prostituierten eingegangen werden. Weiterführende Informationen zu den Hilfsangeboten, Steuern, Kontakten und weiterführende Links finden Sie unter „Informationen für Prostituierte“.

Gesundheitliche Beratung

Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.

Kontakt:

Frau Vukovc: 0201 / 88 53 317

Frau Kalwitzki: 0201 / 88 53 319

Anmelde- und Erlaubnispflicht

Die Anmeldung als Prostituierte beziehungsweise Prostituierter ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verknüpft. Die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden soll einen verlässlichen Zugang zu Grundinformationen über die eigenen Rechte und Pflichten gewährleisten. Sie dient ebenso wie die verpflichtende gesundheitliche Beratung auch dazu, den Zugang von Frauen und Männern zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu verbessern.

 

Zuständig für das Beratungsgespräch ist das Ordnungsamt der Stadt Essen. Die zuständigen Ansprechpartner sitzen in der 1. Etage des Essener Rathauses.

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/Pass sowie ein aktuelles Lichtbild mit. Falls notwendig, kann ein Dolmetscher zum Gespräch hinzugezogen werden.

Sie erreichen uns auch via Mail unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.

Weitere Informationen finden Sie unter "Informationen für Prostituierte".

 

Informationen für Betreiber

Für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht vor.

Die Pflicht besteht für:

    Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)

    Prostitutionsvermittlungen (sogenannte „Escort“)

    Prostitutionsfahrzeuge

    Prostitutionsveranstaltungen

Ohne eine entsprechende Erlaubnis darf keine der oben genannten Unternehmensformen betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanmeldung zeitlich vorgeschaltet.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Grage unter 0201 / 88 32 272 zur Verfügung. Via E-Mail erreichen Sie das Sachgebiet unter ProstSchG@ordnungsamt.essen.de.

Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zu Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Ausführliche Informationen und entsprechende Vordrucke finden Sie unter „Weitere Informationen für Betreiber“ (Link auf der rechten Seite).

Informationen zum Sperrbezirk

Im gesamten Essener Innenstadtbereich ist die Ausübung und Inanspruchnahme der Prostitution verboten. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nebenstehenden Link "Sperrbezirk Essen".



Zuständige Einrichtung
Prostituiertenschutzgesetz
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: prostschg@ordnungsamt.essen.de