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Seit 2001 regelt das Prostitutionsgesetz die rechtliche Stellung von Prostituierten.

Am 01.07.2017 ist zudem das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, in der Prostitution tätige Menschen zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit zu schaffen sowie Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen. Das Gesetz führt erstmals Vorgaben für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und für die Prostitutionstätigkeit ein.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.