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Wanderlager

Bestimmte Verkaufsveranstaltungen sind genehmigungspflichtig, beispielsweise der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Hierfür ist bei der zuständigen Behörde ein Antrag zu stellen.

Wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreibt, betreibt ein Wanderlager. Die Veranstaltung eines Wanderlagers muss dem Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit angezeigt werden. Diese Anzeige muss neben dem Namen und der Anschrift (Veranstalter*in) auch Angaben zu Ort und Zeit der Veranstaltung enthalten. Darüber hinaus sind Angaben zum Wortlaut und der Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung notwendig.



Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Der Veranstalter eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Für die Verteilung von Werbematerial im öffentlichen Straßenraum ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.



Zuständige Einrichtung
Maklergewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeuntersagungen, Preisauszeichnung, Ladenschluss
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32242
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de