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Willkommen auf der offiziellen Serviceseite des Sachgebiets Hundesteuer der Stadt Essen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Hundesteuersatzung sowie praktische Online-Formulare für Ihre Anliegen.

Informationen zur neuen digitalen Hundesteuermarke finden Sie unter www.essen.de/digitalehundesteuermarke.

Ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates finden Sie auf dieser Seite unter "Onlinedienstleistungen".
Unter "Verwandte Dienstleistungen" finden Sie die Themenseiten zu An-/Abmeldung, Steuerbefreiung, Ermäßigung und Allgemeine Anfragen. Dort finden Sie auch die zugehörigen Formulare.

Hundesteuerteam: +49 201 88-21666

Hinweis: Große und gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden.


Allgemeine Informationen zur Hundesteuer

Anmeldung eines Hundes:
  • Steuerpflicht entsteht mit Aufnahme des Hundes in den Haushalt.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Abmeldung eines Hundes:
  • Innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung.
Jährliche Hundesteuer:
  • Ein Hund: 156 €
  • Zwei Hunde: je 216 €
  • Drei oder mehr Hunde: je 252 €
  • Gefährlicher Hund (§ 3): je 852 €
Steuerbefreiung (§ 5):

Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung z.B. gewährt für:

    1. Blindenführhunde
    2. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder hilflosen Person dienen
      (Nachweis über Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H)
    3. Hunde aus dem Tierheim Essen, erstmalig aufgenommen, für 36 Monate steuerfrei
      (Für gefährliche Hunde nur bei parallelem Antrag auf Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW)

Wichtig: Für gefährliche Hunde (§ 3) wird nur die Steuerbefreiung für 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme aus dem Tierheim Essen gewährt.

Steuerermäßigung (§ 6):

Auf Antrag kann die Hundesteuer z.B. ermäßigt werden:

Für bestimmte Personengruppen mit Sozialleistungen:

Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für den ersten Hund für:

    • Bezieher von Grundsicherung (SGB II, SGB XII)
    • Kinderzuschlag nach BKGG
    • Asylbewerberleistungen
    • Kriegsopferfürsorge nach BVG

Ermäßigungsvoraussetzungen müssen von allen im Haushalt lebenden Haltern erfüllt sein.
Hinweis: Kein Anspruch für Personen gemäß § 7 Abs. 5/6 SGB II oder § 22 SGB XII.

Für gefährliche Hunde (§ 3) wird keine Ermäßigung im Sinne des § 6 Hundesteuersatzung gewährt.

Große Hunde & gefährliche Hunde – Ordnungsamt Essen:

Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Für bestimmte Rassen ist eine ordnungspolizeiliche Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW erforderlich.

Weitere Infos beim Ordnungsamt Essen


Allgemeine Informationen zur Hundesteuer

Anmeldung eines Hundes:
  • Steuerpflicht entsteht mit Aufnahme des Hundes in den Haushalt.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Abmeldung eines Hundes:
  • Innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung.
Jährliche Hundesteuer:
  • Ein Hund: 156 €
  • Zwei Hunde: je 216 €
  • Drei oder mehr Hunde: je 252 €
  • Gefährlicher Hund (§ 3): je 852 €
Steuerbefreiung (§ 5):

Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung z.B. gewährt für:

    1. Blindenführhunde
    2. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder hilflosen Person dienen
      (Nachweis über Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H)
    3. Hunde aus dem Tierheim Essen, erstmalig aufgenommen, für 36 Monate steuerfrei
      (Für gefährliche Hunde nur bei parallelem Antrag auf Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW)

Wichtig: Für gefährliche Hunde (§ 3) wird nur die Steuerbefreiung für 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme aus dem Tierheim Essen gewährt.

Steuerermäßigung (§ 6):

Auf Antrag kann die Hundesteuer z.B. ermäßigt werden:

Für bestimmte Personengruppen mit Sozialleistungen:

Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für den ersten Hund für:

    • Bezieher von Grundsicherung (SGB II, SGB XII)
    • Kinderzuschlag nach BKGG
    • Asylbewerberleistungen
    • Kriegsopferfürsorge nach BVG

Ermäßigungsvoraussetzungen müssen von allen im Haushalt lebenden Haltern erfüllt sein.
Hinweis: Kein Anspruch für Personen gemäß § 7 Abs. 5/6 SGB II oder § 22 SGB XII.

Für gefährliche Hunde (§ 3) wird keine Ermäßigung im Sinne des § 6 Hundesteuersatzung gewährt.

Große Hunde & gefährliche Hunde – Ordnungsamt Essen:

Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden.
Für bestimmte Rassen ist eine ordnungspolizeiliche Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW erforderlich.

Weitere Infos beim Ordnungsamt Essen



Hundesteuer (jährlich)

  • Ein Hund: 156,00 Euro
  • Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
  • Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
  • Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund

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