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Anmeldung

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung kann fernmündlich, schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält) zu erreichen

A – K    +49 201 88-21432
L – Z    +49 201 88-21435

Abmeldung

Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
Die Abmeldung kann schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Hundesteuer-Befreiungen

Zum Beispiel für:
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.

Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.


Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung


Kosten

Hundesteuer (jährlich)

  • Ein Hund: 156,00 Euro
  • Zwei Hunde: 216,00 Euro je Hund
  • Drei Hunde: 252,00 Euro je Hund
  • Gefährlicher Hund: 852,00 Euro je Hund

 


Weitere Informationen

Große und gefährliche Hunde (An- und Abmeldung beim Ordnungsamt)

Onlinedienstleistungen
An-/Abmeldung eines Hundes
Beantragen einer Ersatzhundesteuermarke
SEPA-Mandat
Onlinedienstleistungen
An-/Abmeldung eines Hundes
Beantragen einer Ersatzhundesteuermarke
SEPA-Mandat
Zuständige Einrichtungen
Hundesteuer
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21430
Fax: +49 201 88-21480
E-Mail: hundesteuer@essen.de
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Hundesteuer (An- und Abmeldung beim Steueramt)

Anmeldung

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung kann fernmündlich, schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält) zu erreichen

A – K    +49 201 88-21432
L – Z    +49 201 88-21435

Abmeldung

Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
Die Abmeldung kann schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

Hundesteuer-Befreiungen

Zum Beispiel für:
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.

Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.

Große und gefährliche Hunde (An- und Abmeldung beim Ordnungsamt)

Hundesteuer, Hunde, Ersatzmarke, Hund, Tierheim, Hundemarke, Kampfhund, Kampfhunde, Hundehaltung, Blindenhund, Meldung, melden https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41341/show
Hundesteuer
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21430
Fax +49 201 88-21480
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821142