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Ausstellung von Anliegerbescheinigungen

Bescheinigungen über Anliegerbeiträge (zum Beispiel zur Vorlage bei Kreditinstituten) können gebührenpflichtig unter Angabe der Grundstücksbezeichnung telefonisch, schriftlich oder Vordruck angefordert werden.


Rechtsgrundlagen

BauGB, KAG NRW


Voraussetzungen

Eigentümer*in oder Bevollmächtigte*r


Unterlagen

gegebenenfalls Vollmacht, Antragsformular


Kosten

Bescheinigungen über eine Beitragsart
23,00 € bis 40,00 € je nach Aufwand

Bescheinigungen über zwei Beitragsarten
34,00 € bis 55,00 € je nach Aufwand

Bescheinigungen über drei Beitragsarten
45,00 € bis 65,00 € je nach Aufwand

Vorabinformation per Telefax oder E-Mail 5,00€


Bearbeitungsdauer

21 Tage


Weitere Informationen

Downloads
Antrag Anliegerbescheinigung
Zuständige Einrichtung
Beitragsangelegenheiten nach BauGB und §8 KAG
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-66440
Fax: +49 201 8866444
Ausstellung von Anliegerbescheinigungen

Bescheinigungen über Anliegerbeiträge (zum Beispiel zur Vorlage bei Kreditinstituten) können gebührenpflichtig unter Angabe der Grundstücksbezeichnung telefonisch, schriftlich oder Vordruck angefordert werden.

gegebenenfalls Vollmacht, Antragsformular

Kanalanschlussbeiträge, Erschließungsbeiträge, Straßenbauliche Maßnahmen, Straßenbaubeiträge, Anliegerbescheinigung, Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41481/show
Beitragsangelegenheiten nach BauGB und §8 KAG
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-66440
Fax +49 201 8866444