Bewohnerparkausweis beantragen
Jede*r Bewohner*in kann einen Parkausweis für ein auf ihn*ihr zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten. Die Erteilung von Bewohnerparkausweisen erfolgt grundsätzlich nur, wenn der*die Antragsteller*in im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Mit einem Bewohnerparkausweis kann auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen des jeweiligen Bewohnerparkgebietes "Bewohner mit Parkausweis Gebiet XY frei" geparkt werden, nicht generell auf allen Parkplätzen des Gebietes.
Die Bewohnerparkausweise können für ein oder auch zwei Jahre beantragt werden. Zusätzlich können Sie als Bewohner 5 Pakete Besucherparkkarten (Ausnahmegenehmigungen) pro Jahr erwerben.
Ein Paket Besucherparkkarten besteht aus 9 Tageskarten und einer Wochenkarte. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für das Bewohnerparkgebiet Zentrum (Innenstadt) keine Besucherkarten ausgegeben werden.
Online-Verlängerung des Bewohnerparkausweises
Als zusätzliches Angebot neben der persönlichen Vorsprache beim Amt für Straßen und Verkehr oder einer schriftlichen Beantragung haben Sie mit unserem Online-Service derzeit folgende Möglichkeiten:
- die einfache Fristverlängerung eines bereits erteilten Bewohnerparkausweises bei Ablauf
- die Beantragung von Paketen mit Besucherparkkarten für Bewohner (Ausnahmegenehmigungen).
Die Bearbeitung des Online-Antrages ist nur möglich, wenn alle als Pflichtfeld mit * gekennzeichneten Eingabefelder von Ihnen korrekt ausgefüllt werden.
Der online übersandte Antrag wird von den Mitarbeitern des Amtes für Straßen und Verkehr bald möglich bearbeitet. Für eventuelle Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung empfiehlt es sich eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Post den / die Parkausweise einschließlich eines entsprechenden Gebührenbescheides.
Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßen und Verkehr, schicken eine E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de oder faxen Ihre Anfrage an die 0201/88 66589.
Rechtsgrundlagen
§ 45 und § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Personalausweis oder ausländischer Pass/Reisepass (gültige Meldebescheinigung)
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
- bei Nutzung eines nicht auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeuges wird eine Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges sowie der Führerschein des Antragstellers benötigt (zum Beispiel:bei Firmenwagen)
- erfolgt die Beantragung durch einen Vertreter wird sein Personalausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers benötigt
- Als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
- den alten Parkausweis im Falle der Fristverlängerung oder bei einer Kennzeichenänderung
Antrag per E-Mail: Sie können einen Erst-/ oder Änderungsantrag auch ausgefüllt und unterschrieben mit den benötigten Unterlagen eingescannt per E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de übersenden. Für Fristverlängerungen des Parkausweises (ohne Änderung) können Sie dann den Online-Service (Bewohnerparken online) nutzen.
Kosten
Bewohnerparkausweis: 30.- EUR/Jahr
Besucherparkkarten: 5.- EUR/Paket
Neuausstellung bei Kennzeichenänderungen oder Verlust: 15.- EUR
Zahlungsweisen
EC-Karte
Weitere Informationen
- Onlinedienstleistungen
- Bewohnerparkausweis Fristverlängerung
- Besucherparkkarten Bestellung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Bewohnerparkausweis Fristverlängerung
- Besucherparkkarten Bestellung
- Downloads
- Antrag Bewohnerparkausweis
- Benutzungsbescheinigung
- Übersicht der Bewohnerparkgebiete im Stadtgebiet
- Straßentabelle - Anspruchsberechtigte für einen Bewohnerparkausweis
- Faltblatt Bewohnerparken Museums-/Sternviertel
- Bewohnerparkbereiche in der Innenstadt/ Zentrum
- Zuständige Einrichtung
-
- Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Fax: +49 201 8866589
- E-Mail: parkausweise@amt66.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Greding Bewohnerparken und Schwerbehindertenparkausweise
- Tel.:
- +49 201 88-66584
-
Frau Oesterwind Bewohnerparken und Schwerbehindertenparkausweise
- Tel.:
- +49 201 88-66585
-
Frau Oben-Stintenberg Bewohnerparken und Schwerbehindertenparkausweise
- Tel.:
- +49 201 88-66583