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Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohner*innen können einen Parkausweis für ein auf sie zugelassenes oder nachweislich von ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten. Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises erfolgt grundsätzlich nur, wenn Antragsteller*innen im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Mit einem Bewohnerparkausweis kann auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen des jeweiligen Bewohnerparkgebietes "Bewohner mit Parkausweis Gebiet XY frei" geparkt werden, nicht generell auf allen Parkplätzen des Gebietes.

Ein Bewohnerparkausweis kann für ein oder auch zwei Jahre beantragt werden. Zusätzlich können Sie als Bewohner der Bewohnerparkgebiete Museum-Nord,-Süd, -Ost,
-West, Sternviertel, Ostviertel (II) maximal 5 Pakete Besucherparkkarten (Ausnahmegenehmigungen) pro Jahr erwerben.
Ein Paket Besucherparkkarten besteht aus 9 Tageskarten und einer Wochenkarte. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für das Bewohnerparkgebiet Zentrum (Innenstadt) keine Besucherkarten ausgegeben werden.

Online-Antrag des Bewohnerparkausweises / Besucherkarten

Neben der schriftlichen Beantragung haben Sie die Möglichkeit mit den angebotenen Onlinedienstleistungen alle Ihrer Anliegen/Anträge auch online zu stellen.

Bitte prüfen Sie an Hand der Straßentabelle (siehe Downloads), ob sich Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet befindet.

Bitte halten Sie bei der Online-Antragstellung (Erstantrag und Änderung) auch ein paar Unterlagen/Fotos zum Hochladen bereit. Bei einfachen Verlängerungen des Bewohnerparkausweises ohne Kfz-Änderung empfiehlt es sich die Onlinedienstleistung
Bewohnerparkausweis Verlängerung mit/ohne Besucherkarten“ auszuwählen.

Der online übersandte Antrag wird von den Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr bald möglich bearbeitet. Für eventuelle Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung empfiehlt es sich eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Post den / die Parkausweise einschließlich eines entsprechenden Gebührenbescheides.

Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr, schicken eine E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de oder faxen Ihre Anfrage an die 0201/88 66589.


Rechtsgrundlagen

§ 45 und § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag
  • Personalausweis oder ausländischer Pass/Reisepass (Vor- und Rückseite) (ggf. Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • bei Nutzung eines nicht auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeuges wird eine Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges benötigt (zum Beispiel: bei Firmenwagen)
  • Als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
  • bei einer Kennzeichenänderung ist der alte Parkausweis zurückzusenden oder ein Foto des vernichteten/zerschnittenen Parkausweises per E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de zu übersenden.

Kosten

Bewohnerparkausweis: 30.- EUR/Jahr

Besucherparkkarten: 5.- EUR/Paket

Neuausstellung bei Kennzeichenänderungen oder Verlust: 15.- EUR


Zahlungsweisen

EC-Karte

Überweisung

Kreditkarte

Onlinedienstleistungen
Bewohnerparkausweis Ersterteilung/ Verlängerung (mit Änderung) / Nur Änderung
Bewohnerparkausweis Verlängerung (ohne Änderung) mit/ohne Besucherkarten
Besucherparkkarten Bestellung
Bewohnerparkausweis / Besucherparkkarten

Bewohner*innen können einen Parkausweis für ein auf sie zugelassenes oder nachweislich von ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten. Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises erfolgt grundsätzlich nur, wenn Antragsteller*innen im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Mit einem Bewohnerparkausweis kann auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen des jeweiligen Bewohnerparkgebietes "Bewohner mit Parkausweis Gebiet XY frei" geparkt werden, nicht generell auf allen Parkplätzen des Gebietes.

Ein Bewohnerparkausweis kann für ein oder auch zwei Jahre beantragt werden. Zusätzlich können Sie als Bewohner der Bewohnerparkgebiete Museum-Nord,-Süd, -Ost,
-West, Sternviertel, Ostviertel (II) maximal 5 Pakete Besucherparkkarten (Ausnahmegenehmigungen) pro Jahr erwerben.
Ein Paket Besucherparkkarten besteht aus 9 Tageskarten und einer Wochenkarte. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für das Bewohnerparkgebiet Zentrum (Innenstadt) keine Besucherkarten ausgegeben werden.

Online-Antrag des Bewohnerparkausweises / Besucherkarten

Neben der schriftlichen Beantragung haben Sie die Möglichkeit mit den angebotenen Onlinedienstleistungen alle Ihrer Anliegen/Anträge auch online zu stellen.

Bitte prüfen Sie an Hand der Straßentabelle (siehe Downloads), ob sich Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet befindet.

Bitte halten Sie bei der Online-Antragstellung (Erstantrag und Änderung) auch ein paar Unterlagen/Fotos zum Hochladen bereit. Bei einfachen Verlängerungen des Bewohnerparkausweises ohne Kfz-Änderung empfiehlt es sich die Onlinedienstleistung
Bewohnerparkausweis Verlängerung mit/ohne Besucherkarten“ auszuwählen.

Der online übersandte Antrag wird von den Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr bald möglich bearbeitet. Für eventuelle Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung empfiehlt es sich eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Post den / die Parkausweise einschließlich eines entsprechenden Gebührenbescheides.

Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehr, schicken eine E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de oder faxen Ihre Anfrage an die 0201/88 66589.

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag
  • Personalausweis oder ausländischer Pass/Reisepass (Vor- und Rückseite) (ggf. Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • bei Nutzung eines nicht auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeuges wird eine Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeuges benötigt (zum Beispiel: bei Firmenwagen)
  • Als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
  • bei einer Kennzeichenänderung ist der alte Parkausweis zurückzusenden oder ein Foto des vernichteten/zerschnittenen Parkausweises per E-Mail an parkausweise@amt66.essen.de zu übersenden.
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Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen
Alfredstraße 163 45131 Essen
Fax +49 201 88-66589

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