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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau und Ausbau.
Die Stadt Essen (Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

Voraussetzungen

Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.


Unterlagen

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter „Weiterführende Links“.
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.


Kosten

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Fördermittel ist immer eine Gebühr zu zahlen.


Bearbeitungsdauer

Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.


Verfahrensablauf

Vor Prüfung der Fördervoraussetzungen ist in Essen in bestimmten Fällen ein sogenanntes Standortverfahren durchzuführen.

Daher sollten Sie bereits bei der Planung des Förderobjektes mit uns Kontakt aufnehmen.

Zuständige Einrichtung
Wohnungsbaufinanzierung
Lindenallee 6-8
45121 Essen
Tel: +49 201 88-68422
Fax: +49 201 88-9168422
E-Mail: wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de
Förderung von Mietwohnraum

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter „Weiterführende Links“.
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.

Förderung des Mietwohnungsbaus, Darlehen für Mietwohnraum, Wohnen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41625/show
Wohnungsbaufinanzierung
Lindenallee 6-8 45121 Essen
Telefon +49 201 88-68422
Fax +49 201 88-9168422