Steuergegenstand
Die Stadt Essen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Der Gegenstand der Zweitwohnungsteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Essener Stadtgebiet.
Steuersatz
Die Steuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete (Miete für den Wohnraum ohne Neben- und ohne Heizkosten) bzw. der ortsüblichen Miete.
Beispiel:
250 EUR Nettokaltmiete / Monat
entsprechen 3.000 EUR Nettokaltmiete / Jahr
davon 10%
ergeben 300 EUR Zweitwohnungsteuer / Jahr
Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungsteuersatzung
Weitere Informationen
Dienste finden:
- Downloads
- Mietspiegel für Essen
- Steuererklärung zur Zweitwohnungsteuer
- Hinweisschreiben DSGVO Steuern
- Zuständige Einrichtungen
-
- Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8821888
- Fax: +49 201 8821142
- E-Mail: finanzbuchhaltung@essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Setnik Sachgebietsleiter örtliche Aufwandssteuern
- Tel.:
- +49 201 8821430
-
Frau Dignat Rechtsbehelfe, Sollkontrolle
- Tel.:
- +49 201 8821436
-
Herr Paffen Rechtsbehelfe, Sollkontrolle
- Tel.:
- +49 201 8821431
-
Frau Hammer Veranlagung der örtlichen Aufwandssteuern
- Tel.:
- +49 201 8821435
-
Frau Faßbender Veranlagung der örtlichen Aufwandssteuern
- Tel.:
- +49 201 8821434
-
Frau Ender Veranlagung der örtlichen Aufwandssteuern
- Tel.:
- +49 201 8821433