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Steuergegenstand

Die Stadt Essen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Der Gegenstand der Zweitwohnungsteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Essener Stadtgebiet.

Steuersatz

Die Steuer beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete (Miete für den Wohnraum ohne Neben- und ohne Heizkosten) bzw. der ortsüblichen Miete.

Beispiel:

250 EUR Nettokaltmiete / Monat
entsprechen 3.000 EUR Nettokaltmiete / Jahr
davon 10%
ergeben 300 EUR Zweitwohnungsteuer / Jahr


Rechtsgrundlagen

Zweitwohnungsteuersatzung

Onlinedienstleistungen
SEPA-Mandat
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SEPA-Mandat
Downloads
Zweitwohnungsteuererklärung
Zuständige Einrichtungen
Zweitwohnungssteuer
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49201 88-21430
Fax: +49201 88-21480
E-Mail: zweitwohnungsteuer@essen.de
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Zweitwohnungsteuer Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Camper, Camping, Kinderzimmer, Dauercamper https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/52353/show
Zweitwohnungssteuer
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49201 88-21430
Fax +49201 88-21480
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1 45127 Essen
Telefon +49 201 88-21888
Fax +49 201 8821142