Mit dem Formular unter "Onlinedienstleistungen" auf dieser Seite können Sie Ihren Hund beim Steueramt der Stadt Essen an- oder abmelden.
Eventuell benötigte Nachweise können über das Formular hochgeladen werden.
Hinweis: Große und gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Die Entsprechende Seite ist unter "Verwandte Dienstleistungen" für Sie verlinkt.
Mit der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt beginnt die Steuerpflicht. Die Halterin / der Halter sind verpflichtet den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung Essen anzumelden. Nach Anmeldung des Hundes herhalten Sie den Hundesteuerbescheid sowie die digitale Hundesteuermarke per Post.
Die Abmeldung des Hundes erfolgt innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung. Durch die Umstellung auf die digitale Hundesteuermarke ist eine Rückgabe der Hundesteuermarke nicht mehr erforderlich.
Zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet große und/oder gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt anzumelden. Diese Anmeldung muss seperat vorgenommen werden.
Mit der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt beginnt die Steuerpflicht. Die Halterin / der Halter sind verpflichtet den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung Essen anzumelden. Nach Anmeldung des Hundes herhalten Sie den Hundesteuerbescheid sowie die digitale Hundesteuermarke per Post.
Die Abmeldung des Hundes erfolgt innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung. Durch die Umstellung auf die digitale Hundesteuermarke ist eine Rückgabe der Hundesteuermarke nicht mehr erforderlich.
Zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet große und/oder gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt anzumelden. Diese Anmeldung muss seperat vorgenommen werden.
| Ein Hund | 156 Euro |
| Zwei Hunde | je 216 Euro |
| Drei oder mehr Hunde | je 252 Euro |
| Gefährlicher Hund (§3) | je 852 Euro |
Große und gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW müssen zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Die Entsprechende Seite ist unter "Verwandte Dienstleistungen" für Sie verlinkt.
Umfassende Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie den Hundesteuerbescheid sowie die digitale Hundesteuermarke. Sie erhalten den Bescheid sowie die Hundesteuermarke jährlich bis zur Abmeldung Ihres Hundes.
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