Warum Kanalanschlussbeiträge? Die Stadt Essen erhebt den Kanalanschlussbeitrag von Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten, sobald diese ihr Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz anschließt, oder hierzu erstmalig die Möglichkeit erhält. Grundstückseigentümer*innen leisten mit diesem einmaligen Beitrag und den im Rahmen der Grundbesitzabgaben laufend zu zahlenden Entwässerungsgebühren finanzielle Beiträge zu den Kosten der öffentlichen Abwasserkanäle. Zwar dient der Kanalanschlussbeitrag der Finanzierung des Kanalbaus, doch sind damit nicht die Kanalbauarbeiten unmittelbar vor Ihrem Grundstück gemeint, sondern die Kosten für die Kanalbauarbeiten im Stadtgebiet. |
Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Satzung der Stadt Essen.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW
Weitere Informationen
Kommunalagabengesetz NW |
Dienste finden:
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- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8866420
- Fax: +49 201 8866006
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sabine Lente 1. Sachbearbeiterin - Beiträge nach BauGB und § 8 KAG
- Tel.:
- +49 201 8866440
- E-Mail:
- sabine.lente@amt66.essen.de