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Warum Kanalanschlussbeiträge?

Die Stadt Essen erhebt den Kanalanschlussbeitrag von Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten, sobald diese ihr Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz anschließt, oder hierzu erstmalig die Möglichkeit erhält.

Grundstückseigentümer*innen leisten mit diesem einmaligen Beitrag und den im Rahmen der Grundbesitzabgaben laufend zu zahlenden Entwässerungsgebühren  finanzielle Beiträge zu den Kosten der öffentlichen Abwasserkanäle. Zwar dient der Kanalanschlussbeitrag der Finanzierung des Kanalbaus, doch sind damit nicht die Kanalbauarbeiten unmittelbar vor Ihrem Grundstück gemeint, sondern die Kosten für die Kanalbauarbeiten im Stadtgebiet.

Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Satzung der Stadt Essen.


Rechtsgrundlagen

§ 8 Kommunalabgabengesetz NW


Weitere Informationen

Flyer Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeitragsssatzung

Kommunalagabengesetz NW

Liste aktuelle Straßenbaumaßnahmen

Downloads
Flyer Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeitragsssatzung
Zuständige Einrichtungen
Finanz- und Beitragsangelegenheiten
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-66420
Fax: +49 201 8866006
Amt für Straßen und Verkehr
Kanalanschlussbeiträge

Flyer Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeitragsssatzung

Kommunalagabengesetz NW

Liste aktuelle Straßenbaumaßnahmen

Straßenbaubeiträge, Anliegerbeiträge, Erschließungsbeiträge, Erschießungsanlagen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/57401/show
Finanz- und Beitragsangelegenheiten
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-66420
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Amt für Straßen und Verkehr
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Fax +49 201 8866006