Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung beziehungsweise den Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen.
Die Stadt Essen - das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement - ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen. Vor dem Einreichen eines Förderantrags können Sie sich kostenlos beraten lassen. So kann bereits frühzeitig die Förderfähigkeit geprüft werden. Nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Gefördert wird
- der Neubau eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung,
- der Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder
- der Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung (Bestandsimmobilie).
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Förderung, die erforderlichen Unterlagen und die benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.
Bitte beachten Sie:
- Bei der Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Um Ihre Fördermöglichkeiten vorab zu prüfen, können Sie den Chancenprüfer der NRW.BANK nutzen.
Förderberechtigt sind Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze gemäß §13 WFNG NRW nicht oder um bis zu 40 Prozent übersteigt (Stand: März 2024). Die aktuellen Angaben finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.
- Der Förderantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen: beim Neubau eines Hauses vor Baubeginn und beim Ersterwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder beim Erwerb einer Bestandsimmobilie vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
- Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
- Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können weitere Fördervoraussetzungen erläutert werden.
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