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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung beziehungsweise den Kauf von Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen.
Die Stadt Essen (Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement) ist Bewilligungsbehörde für geeignete Förderobjekte in Essen.


Wir beraten Sie über die Förderung für den Bau und Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung und erteilen, bei Vorliegen der Voraussetzungen, den Förderbescheid.


  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und /oder einem schwerbehindertem Angehörigen. Es sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Ebenso darf kein Kaufvertrag unterschrieben werden. Als vorzeitiger Beginn ist auch der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.


Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter „Weiterführende Links“.
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.


Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Fördermittel ist immer eine Gebühr zu zahlen.


Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.


Vor Einreichen eines Förderantrages sollten Sie sich im Fachbereich Wohnungsbaufinanzierung beraten lassen.


Zuständige Einrichtung
Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement
Lindenallee 6-8
45121 Essen