Zinsgünstige Darlehen für die Neuschaffung beziehungsweise den Kauf von Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen
Wir beraten Sie über die Förderprogramme und Finanzierungsangebote des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung und erteilen, bei Vorliegen der Voraussetzungen, den Förderbescheid.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
Voraussetzungen
Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und /oder einem schwerbehindertem Angehörigen. Es sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Ebenso darf kein Kaufvertrag unterschrieben werden. Als vorzeitiger Beginn ist auch der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.
Unterlagen
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank (siehe weiterführende Informationen). Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.
Kosten
Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung der Fördermittel ist immer eine Gebühr zu zahlen.
Bearbeitungsdauer
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn das Förderobjekt außerhalb von Essen liegt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Die Antragsbearbeitung erfolgt für Förderobjekte in Essen durch die Stadt Essen. Vor Antragstellung sollte zunächst ein Beratungstermin vereinbart werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Wohnungsbaufinanzierung
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-68422
- Fax: +49 201 88-9168422
- E-Mail: wohnungsbaufinanzierung@amt68.essen.de
- Weiterführende Links
- NRW.Bank: Eigentumsförderung
- Wohnraumförderung