Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die von der Stadt Essen erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung der*des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name der*des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.
- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die*den Gewerbetreibende*n.
- Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen
- Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse
- Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.
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- Gewerberegisterauskunft
Dienste finden:
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- Zuständige Einrichtung
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- Gewerbemeldestelle
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-32777
- Fax: +49 201 88-32279
- E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauszug