Grundsicherungsgeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Einkommen und Vermögen werden deshalb auf eine eventuelle Leistungszahlung angerechnet.
Grundsicherungsgeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben, über Vermögen oder verwertbare Vermögensgegenstände verfügen, müssen Sie zunächst damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ein Teil davon ist jedoch in Form von Freibeträgen geschützt.
Grundsicherungsgeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben, über Vermögen oder verwertbare Vermögensgegenstände verfügen, müssen Sie zunächst damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ein Teil davon ist jedoch in Form von Freibeträgen geschützt.
Je nach Lebenslage reichen Sie bitte die jeweilige Anlage ein;
- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999