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Für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung nach dem SGB II) ist das JobCenter Essen zuständig. Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Überblick über die Dienstleistungen.


Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede erwerbsfähige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Hierbei ist irrelevant, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Die Leistung setzt sich zusammen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.

Auf den Dienstleistungsseiten des JobCenters Essen finden Sie Informationen zu den einzelnen (Online-) Anträgen und den Kontaktmöglichkeiten.

Für die erstmalige Beantragung von Grundsicherungsgeld oder bei einem Wegfall des Leistungsbezuges für mindestens sechs Monate nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag "Grundsicherung beantragen". 

Für einen Folgeantrag, den sogenannten "Weiterbewilligungsantrag " (WBA) nutzen Sie bitte diesen Online-Dienst.

Zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht Ihnen ebenfalls ein entsprechender Online-Antrag zur Verfügung. 


Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede erwerbsfähige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Hierbei ist irrelevant, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Die Leistung setzt sich zusammen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.

Auf den Dienstleistungsseiten des JobCenters Essen finden Sie Informationen zu den einzelnen (Online-) Anträgen und den Kontaktmöglichkeiten.

Für die erstmalige Beantragung von Grundsicherungsgeld oder bei einem Wegfall des Leistungsbezuges für mindestens sechs Monate nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag "Grundsicherung beantragen". 

Für einen Folgeantrag, den sogenannten "Weiterbewilligungsantrag " (WBA) nutzen Sie bitte diesen Online-Dienst.

Zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht Ihnen ebenfalls ein entsprechender Online-Antrag zur Verfügung. 



Grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt des Grundsicherungsgeldes sind:

  • Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit (Einkommen und/ oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Fallkonstellation und der beantragten Leistungen. Rund um das Thema Grundsicherung stehen Ihnen die meisten Dienstleistungen online zur Verfügung:


Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beim JobCenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise dazu, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital gestellt werden. Alle dazu notwendigen Formulare finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

Für die Nutzung der Onlineanträge ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlineanträge nicht erfolgen

 



Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Grundsicherungsgeld bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten die Antragsunterlagen und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.


Downloads
Hauptantrag
Weiterbewilligungsantrag - Antrag auf Weiterbewilligung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten für iOS
Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten Android
Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999