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Wer kann Grundsicherung (Bürgergeld) beantragen?

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen werden.


Rechtsgrundlagen

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit (Einkommen und/ oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)

Hinweise und Besonderheiten

Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Brief beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie auf der Seite Formularsammlung.


Weitere Informationen


Verfahrensablauf

Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, sog. "Hartz IV") bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Antrag auf Bürgergeld und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.

Onlinedienstleistungen
Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren (Anlage EK)
Anlage zur Sozialversicherung der Bezieher*innen von Bürgergeld (Anlage SV)
Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU)
Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/ des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (Anlage VM)
Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ("eheähnliche Gemeinschaft") vorliegt (Anlage VE)
Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)
Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen der Antragstellerin/ des Antragstellers/ des Partners/ der Partnerin unter 25 Jahren gegenüber mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH4)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH3)
Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (Anlage HG)
Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)
Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage VÄM)
Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage SE)
Anfrage Ortsabwesenheit JobCenter Essen
Anlage Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage UF)
Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (Anlage MEB)
Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren besonderen Bedarfs (Anlage BB)
Onlinedienstleistungen
Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren (Anlage EK)
Anlage zur Sozialversicherung der Bezieher*innen von Bürgergeld (Anlage SV)
Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU)
Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/ des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (Anlage VM)
Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ("eheähnliche Gemeinschaft") vorliegt (Anlage VE)
Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)
Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen der Antragstellerin/ des Antragstellers/ des Partners/ der Partnerin unter 25 Jahren gegenüber mindestens einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH4)
Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH3)
Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (Anlage HG)
Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)
Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage VÄM)
Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage SE)
Anfrage Ortsabwesenheit JobCenter Essen
Anlage Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage UF)
Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (Anlage MEB)
Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren besonderen Bedarfs (Anlage BB)
Downloads
Hauptantrag Bürgergeld
Ausfüllhilfe zum Hauptantrag (Bürgergeld)
Anlage WEP - Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
Anlage KI - Kinder
Einkommensbescheinigung
Anlage EK - Einkommensverhältnisse
Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger
Hinweise für Selbständige
Anlage VM - Vermögen
Anlage MEB - Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Anlage KDU - Kosten der Unterkunft
Weiterbewilligungsantrag
Zuständige Einrichtungen
Neukundenbereich JobCenter
Berliner Platz 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-57985
Fax: +49 201 8856035
E-Mail: bereich-nkb@jobcenter.essen.de
JobCenter Nord
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord-West
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Mitte
JobCenter Ost
JobCenter West
JobCenter Süd I
JobCenter Süd II
JobCenter Wohnungslose
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Übersicht) Arbeitslosengeld II, ALG II, Hartz 4, Hartz IV, JobCenter Essen, JC, SGB II, Leistungen, Lebensunterhalt, Regelbedarf, Hilfebedürftigkeit, Bürgergeld https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/57590/show
Neukundenbereich JobCenter
Berliner Platz 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-57985
Fax +49 201 8856035
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236 45326 Essen
Telefon +49 201 88-57988
Fax +49 201 8856305
JobCenter Nord-Ost
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57981
Fax +49 201 8856405
JobCenter Nord-West
Germaniastr. 253 45355 Essen
Telefon +49 201 88-56999
Fax +49 201 8856505
JobCenter Mitte-Nord
Lützowstr. 49 45141 Essen
Telefon +49 201 88-57983
Fax +49 201 8856205
JobCenter Mitte
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57982
Fax +49 201 8856105
JobCenter Ost
Dreiringplatz 10 45276 Essen
Telefon +49 201 88-57987
Fax +49 201 8856605
JobCenter West
Altendorfer Str. 97 - 101 45143 Essen
Telefon +49 201 88-57980
Fax +49 201 8856905
JobCenter Süd I
Bismarckstr. 36 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57990
Fax +49 201 8856705
JobCenter Süd II
Friedrichstr. 12 45128 Essen
Telefon +49 201 88-57986
Fax +49 201 8856055
JobCenter Wohnungslose
Frohnhauser Str. 71 45143 Essen