Für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung nach dem SGB II) ist das JobCenter Essen zuständig. Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Überblick über die Dienstleistungen.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede erwerbsfähige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Hierbei ist irrelevant, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Die Leistung setzt sich zusammen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Auf den Dienstleistungsseiten des JobCenters Essen finden Sie Informationen zu den einzelnen (Online-) Anträgen und den Kontaktmöglichkeiten.
Für die erstmalige Beantragung von Grundsicherungsgeld oder bei einem Wegfall des Leistungsbezuges für mindestens sechs Monate nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag "Grundsicherung beantragen".
Für einen Folgeantrag, den sogenannten "Weiterbewilligungsantrag " (WBA) nutzen Sie bitte diesen Online-Dienst.
Zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht Ihnen ebenfalls ein entsprechender Online-Antrag zur Verfügung.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede erwerbsfähige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Hierbei ist irrelevant, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Die Leistung setzt sich zusammen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Auf den Dienstleistungsseiten des JobCenters Essen finden Sie Informationen zu den einzelnen (Online-) Anträgen und den Kontaktmöglichkeiten.
Für die erstmalige Beantragung von Grundsicherungsgeld oder bei einem Wegfall des Leistungsbezuges für mindestens sechs Monate nutzen Sie bitte unseren Online-Antrag "Grundsicherung beantragen".
Für einen Folgeantrag, den sogenannten "Weiterbewilligungsantrag " (WBA) nutzen Sie bitte diesen Online-Dienst.
Zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht Ihnen ebenfalls ein entsprechender Online-Antrag zur Verfügung.
Grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt des Grundsicherungsgeldes sind:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Hilfebedürftigkeit (Einkommen und/ oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Fallkonstellation und der beantragten Leistungen. Rund um das Thema Grundsicherung stehen Ihnen die meisten Dienstleistungen online zur Verfügung:
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beim JobCenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise dazu, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital gestellt werden. Alle dazu notwendigen Formulare finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Für die Nutzung der Onlineanträge ist eine BundID mit eID erforderlich. Falls Sie über keine eID verfügen, ist es zwingend notwendig, eine gut lesbare Ausweiskopie hochzuladen. Andernfalls kann die Bearbeitung der Onlineanträge nicht erfolgen
Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Grundsicherungsgeld bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten die Antragsunterlagen und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.
- Downloads
- Hauptantrag
- Weiterbewilligungsantrag - Antrag auf Weiterbewilligung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Grundsicherungsgeld - Merkblatt für Kundinnen*Kunden des JobCenter Essen
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten für iOS
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten Android
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Verwandte Dienstleistungen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grundsicherungsgeld beantragen (Neuantrag)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Weiterbewilligung (WBA)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende - Weitere Personen ab 15 Jahren (Anlage WEP)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende - Kinder unter 15 Jahren
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Unterkunft
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Haushaltsgemeinschaft (Anlage HG)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Besondere Bedarfe
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Schweigepflichtentbindungserklärung
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kranken- und Pflegeversicherung
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unfallfragebogen
- Grundsicherung für Arbeitssuchende - Vorlage einer "eheähnlichen Gemeinschaft” (Anlage VE)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Veränderungsmitteilung bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage VÄM)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abwesenheit beantragen
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterhaltszahlungen melden
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - Angaben zu Einkommen & Vermögen