Sie haben Grundsicherungsgeld beim JobCenter beantragt. Dieses prüft bei der Bewilligung unter anderem, ob jemand verpflichtet ist, Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft Unterhalt zu zahlen.
Für die Zeit, in der Sie Grundsicherungsgeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche, die Sie einer anderen Person gegenüber haben, zu prüfen und diese gegebenenfalls einzufordern. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein KInd eingerichtet wurde und dieses bislang den Unterhalt eingefordert hat.
Je nach Konstellation nutzen Sie bitte die folgenden Anlagen:
- Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)
- Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
- Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH3)
Für die Zeit, in der Sie Grundsicherungsgeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche, die Sie einer anderen Person gegenüber haben, zu prüfen und diese gegebenenfalls einzufordern. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein KInd eingerichtet wurde und dieses bislang den Unterhalt eingefordert hat.
Je nach Konstellation nutzen Sie bitte die folgenden Anlagen:
- Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)
- Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
- Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH3)
Ziel ist es, dass Sie mehr eigene Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben und dadurch weniger auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft laufenden Unterhalt gezahlt bekommen, gilt er bei der Berechnung Ihres Grundsicherungsgeldes als Einkommen.
Neben dem Unterhalt für Kinder gibt es noch andere Fälle von Unterhaltspflichten. Auch Unterhalt, den Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft an andere Personen zahlen muss, hat Einfluss auf die Höhe der Grundsicherungsleistung.
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- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
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