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Globus Center
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Aktuelle Informationen bzgl. Fristen aufgrund der Corona-Pandemie Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden folgende Regelungen getroffen: Prüfungsfristen für Fahrerlaubnisprüfungen Für den TÜV Nord sowie den TÜV Rheinland werden alle in den Zeitraum zwischen dem 13.03.2020 und dem 30.06.2021 fallenden Fristablaufdaten (nach § 18 Absatz 2 und nach § 22 Absatz 5 FeV) für die Fahrerlaubnisprüfungen jeweils vom bisherigen Ablaufdatum um 6 Monate verlängert. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Fristverlängerung gewährt wurde. Die Verlängerung erfolgt automatisiert durch den TÜV und ist für die Fahrschulen einsehbar. Eine Benachrichtigung durch das Straßenverkehrsamt erfolgt nicht. Verlängerung der Fahrerlaubnis (Klasse C/D) und der Schlüsselzahl 95 Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung EU-VO COVID 19 (EU 2020/698) des Europäischen Parlaments und des Rates, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01.02. und 31.08.2020 ablaufen, als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten. Ab dem 06.03.2021 gilt die neue EU-Verordnung (EU 2021/267): Galten die Fristen nach der o. g. Verordnung bereits als verlängert, gelten sie jetzt (automatisch) als nochmal um sechs Monate oder bis zum 01.07.2021 verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Fahrerlaubnisse und Eintragungen der Schlüsselziffer 95, die nach der o. g. Verordnung noch nicht als einmal verlängert galten, und die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, gelten als um zehn Monate ab dem auf dem jeweiligen Nachweis angegebenen Ablaufdatum verlängert.


Dienstleistungen der Einrichtung

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Entzogene Fahrerlaubnis

Ersterteilung bzw. Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Bundeswehrfahrerlaubnis

Fahrerlaubnis zur Fahrgast-/Personenbeförderung

Fahrschulangelegenheiten

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Führerscheinänderung bei Heirat oder Umzug

Internationaler Führerschein

Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen

Fahrerkarte

Fahrlehrer*innen Ausbildungsinformationen

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Führerscheinumtausch

Verlängerung der Gültigkeit eines befristeten Führerscheins

Terminvereinbarung allgemein


Diese Einrichtung gehört zu

Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse