Die Stadt Essen hat die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH mit der Reinigung der öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze beauftragt oder die Reinigung den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern übertragen. Die Gebühren für die Reinigung werden vom Stadtsteueramt erhoben.
Bei Fragen zur praktischen Durchführung der Straßenreinigung wenden Sie sich bitte direkt an die Entsorgungsbetriebe Essen.
Das Straßenreinigungsverzeichnis als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung der Stadt Essen legt fest, ob und wie oft Straßen von der Stadt Essen zu reinigen sind.
Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstückseite, die an die von der Stadt gereinigte Straße angrenzt, welche das Grundstück erschließt (Frontlänge) und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.
Hat ein Grundstück mehrere einer erschließenden Straße zugewandte Seiten, so wird die Summe der Längen der der Straße zugewandten Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Straßenreinigungsgebühr zugrunde gelegt.
Beispielfälle zur Ermittlung der Frontlängen für finden Sie hier: GBA - Anlieger, Hinterlieger, Teilhinterlieger (essen.de)
Den aktuellen Gebührensatz finden Sie in § 7 Abs. 5 der Straßenreinigungssatzung.
Unterbleibt die Straßenreinigung wider Erwarten über einen längeren Zeitraum, kann eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren in Betracht kommen.
Bei einem erheblichen Ausfall der Straßenreinigung von mehr als 10 % (also mindestens sechs Mal, wenn einmal wöchentlich eine Reinigung vorgesehen ist) der jährlich geschuldeten Reinigungsleistung sowie bei einem Unterbleiben der Reinigungsleistung für länger als einen Monat besteht ein anteiliger Anspruch auf Erstattung.
Sie können bei der Stadt Essen schriftlich einen formlosen Antrag auf anteilige Erstattung der Straßenreinigungsgebühren stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Straßenreinigung im abgelaufenen Jahr (Januar bis Dezember) nicht regelmäßig erfolgt ist. Ein solcher Antrag muss bis zum 15.02. des folgenden Jahres gestellt werden. Bedenken Sie dabei bitte, dass immer die Reinigungsleistung eines ganzen Jahres in einer Rückschau betrachtet wird. Es ist daher nicht sinnvoll, bereits vor Ablauf eines Jahres einen solchen Antrag zu stellen.
Wenn Sie Fragen zu den Straßenreinigungsgebühren haben oder einen Antrag auf anteilige Erstattung von Straßenreinigungsgebühren stellen möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf dieser Seite.
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